Die Bundesförderung wurde zum 21. Juli umgebaut. Wer jetzt plant, bekommt noch die höheren Sätze, denn ein Teil der Förderung sinkt ab sofort Halbjahr für Halbjahr weiter. In München und Hamburg kommt zusätzlich eine städtische Förderung dazu.
Grundförderung für jede Wärmepumpe im Bestand, unabhängig vom Einkommen.
Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung, gerade bei 16 % und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich.
Einkommensbonus, gestaffelt nach Haushaltseinkommen, mit Zuschlag bei Kindern im Haushalt.
Maximal förderfähige Investitionskosten je Wohneinheit, sinkt ab 2027 weiter.
Zusätzliche städtische Förderung für Kunden an unseren Standorten in München & Hamburg
Wird der Auftrag zu früh erteilt, ist der Zuschuss komplett weg.
Förderung, Beratung, Heizlastberechnung und Einbau vom lokalen Meisterbetrieb - alles aus einer Hand. Fragen Sie jetzt Ihre Beratung an.
Die Bundesförderung läuft über die KfW, Programm 458. Sie gilt für den Heizungstausch im selbst bewohnten Bestandsgebäude und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich kombinieren lassen.
Für jeden Eigentümer, der sein Haus selbst bewohnt. Unabhängig vom Einkommen. Ab 2027 an EU-Fertigung geknüpft.
Beim Tausch einer mind. 20 Jahre alten Öl- oder Gasheizung. Sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Punkte.
Gestaffelt nach Haushaltseinkommen. Mit minderjährigem Kind im Haushalt gilt ein günstigerer Einstufungswert.
Maximal förderfähige Investition je Wohneinheit. Sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 €.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| 30.001 – 40.000 € | 30 % |
| 40.001 – 50.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | kein Bonus |
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen für die Einstufung um 10.000 € niedriger angesetzt. Bei einem Einkommen von 30.001 - 40.000 € würden sie so einen Bonus von 40 % erhalten.
Die meisten Haushalte kommen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus auf bis zu 70 % Zuschuss. Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe erreichen durch den zusätzlichen Kinderbonus bis zu 80 %.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Wer diese Begriffe noch aus älteren Ratgebern kennt: Die gelten nicht mehr.
Beratung zur Förderhöhe anfragenWer in München oder Hamburg wohnt, kann die Bundesförderung mit einer städtischen Förderung kombinieren. Viele Anbieter lassen das aus, weil die Antragstellung zusätzlichen Aufwand bedeutet. Wir übernehmen das für Sie mit.
Die Stadt München zahlt beim Heizungstausch zusätzlich bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie füllt damit Ihre Bundesförderung bis auf maximal 60 Prozent auf. Liegt Ihre Bundesförderung bereits darüber, zum Beispiel durch einen hohen Einkommensbonus, kommt kein zusätzlicher städtischer Zuschuss mehr dazu, die Bundesförderung selbst bleibt davon aber unberührt.
Zuständig: Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU). Antrag zwingend vor Auftragserteilung.
Gedeckelt bei 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit. Wer den KfW-Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus nutzt, ist von dieser Förderung ausgeschlossen. Nur die Grundförderung zu nehmen und mit der IFB zu kombinieren, ergibt oft rund 50 % Gesamtförderung.
Welche Kombination mehr bringt, hängt vom Einzelfall ab. Genau das rechnen wir vorab durch.
Zwei Dinge sprechen gerade jetzt für einen zeitnahen Antrag. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 in festen Schritten, wer wartet, bekommt weniger. Und die städtische Förderung wird relativ gesehen wichtiger, je weiter die Bundesförderung sinkt. Gerade in München und Hamburg macht das einen spürbaren Unterschied in der Endsumme.
Eine gesetzliche Pflicht, die Heizung jetzt zu tauschen, gibt es nicht. Wer ohnehin plant zu tauschen, sollte den Zeitpunkt aber nicht aus Bequemlichkeit hinauszzögern.
Wir erstellen ein Angebot und die Bestätigung zum Antrag, inklusive vollständiger Heizlastberechnung (BzA).
Wir bereiten Ihren Antrag gemeinsam mit Ihnen vor, inklusive aller Unterlagen. Eingereicht wird er von Ihnen selbst im KfW-Portal „Meine KfW“, so vorbereitet, dass nichts nachgereicht werden muss.
Erst nach der Förderzusage darf der Auftrag verbindlich erteilt werden.
Die Wärmepumpe wird eingebaut. Die Frist dafür beträgt in der Regel 36 Monate ab Bewilligung.
Nach Fertigstellung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung ein, die wir für Sie vorbereiten. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wir bereiten Ihren Antrag komplett vor, für Bund und, falls relevant, für die städtische Förderung in München oder Hamburg. Eingereicht wird er von Ihnen selbst, mit allen Dokumenten so vorbereitet, dass der Antrag ohne Rückfragen und Schleifen durchgeht.
Zur Wärmepumpen-BeratungAuftrag vor Antrag. Wird der Auftrag vor der Förderzusage erteilt, ist der Zuschuss komplett weg.
Städtische Förderung übersehen. Wer in München oder Hamburg wohnt und sie nicht mitbeantragt, lässt Geld liegen.
Alte Prozentsätze im Kopf. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag gibt es nicht mehr.
Einkommensgrenzen falsch eingeschätzt. Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt, kein fester Satz mehr.
IFB und KfW-Bonus gleichzeitig einplanen. In Hamburg schließen sich Klimageschwindigkeits-/Einkommensbonus und IFB-Förderung teilweise aus.
Über das Programm 458 gibt es 30 % Grundförderung, dazu einen Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung sowie einen nach Einkommen gestaffelten Bonus von bis zu 40 %. Die meisten Haushalte kommen so auf bis zu 70 %, Haushalte mit niedrigem Einkommen auf bis zu 80 %.
Der Zuschuss hängt von der Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus ab. Förderfähig sind maximal 28.000 € Investitionskosten je Wohneinheit, bei einer Förderquote von 70 % ergibt das bis zu 19.600 € Zuschuss. In München und Hamburg kommt die städtische Förderung noch dazu.
Nein. Seit 2024 läuft die Förderung für Kauf und Einbau einer Wärmepumpe ausschließlich über die KfW, Programm 458. Die BAFA ist noch für einzelne Heizungs-Optimierungen zuständig, etwa den hydraulischen Abgleich, aber nicht mehr für die Wärmepumpe selbst.
Die Förderung bleibt bestehen, wird aber schrittweise abgesenkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 ganz entfällt. Auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab 2027 weiter. Wer jetzt plant, bekommt noch die höheren Sätze.
Ja. Zusätzlich zum Zuschuss gibt es den KfW-Ergänzungskredit, mit dem sich der Eigenanteil finanzieren lässt. Voraussetzung ist eine bereits bewilligte Zuschusszusage aus dem Programm 458. Der Kredit ersetzt den Zuschuss nicht, sondern ergänzt ihn.
Nicht über das Programm 458, das gilt nur für den Heizungstausch im Bestand. Im Neubau gibt es stattdessen einen zinsgünstigen KfW-Kredit für klimafreundliches Bauen, bei dem die Wärmepumpe als Teil des Gesamtkonzepts mitgefördert wird.
Luft-Luft-Wärmepumpen, oft als Klimaanlage mit Heizfunktion eingesetzt, folgen einer eigenen Förderlogik und sind nicht automatisch über KfW 458 förderfähig. Ob sich das im Einzelfall lohnt, klären wir am besten im persönlichen Gespräch.
Der Antrag muss vor der Auftragserteilung über das KfW-Portal „Meine KfW“ gestellt werden. Wir bereiten alle Unterlagen dafür vor, eingereicht wird der Antrag von Ihnen selbst, damit er ohne Rückfragen durchgeht.
Die Förderlage ändert sich gerade schneller als in den Jahren zuvor. Vertrauen Sie nuuEnergy für den Einbau Ihrer Wärmepumpe. Wir begleiten Sie durch den Förderprozess und prüfen auch regionale Förderungen.
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